Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Zu den Angelegenheiten der Schulkonferenz zählen das Schulprogramm, Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, die Festlegung der beweglichen Ferientage, die Frage Unterrichtsverteilung auf sechs Wochentage, die Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote und die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts, die Einführung von Lernmitteln sowie die Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind. Darüber hinaus die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten, die Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen, die Entscheidung über die Aufnahme von Grundsätzen über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen, die Beratung des Schulhaushalts, die Einrichtung und Zusammensetzung von Fachkonferenzen, Teilkonferenzen und des Vertrauensausschusses oder Bestellung einer Vertrauensperson und den Erlass einer Schulordnung.