Allgemeine Versetzungsanforderungen

Die Schüler*innen der Gesamtschulen gehen ohne Versetzung in die Klassen 6 bis 9 über (§ 28 (1) APO SI).

Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach §22 (1) APO SI versetzt, wenn

1. die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind oder

2. nicht ausreichende Leistungen §28 APO SI unberücksichtigt bleiben.

D.h. eine Schülerin oder ein Schüler wird in die Klasse 10 versetzt, wenn die Bedingungen für die Vergabe des Hauptschulabschlusses (nach Klasse 9) erfüllt sind.

Bei Fächern, die auf zwei unterschiedlichen Ebenen (E- und G-Kurs) unterrichtet werden, können bei erteiltem Unterricht auf der Erweiterungsebene (E-Kurs) die Mindestanforderungen um eine Notenstufe unterschritten werden (§40 (2) APO SI).

Die unterrichteten Fächer im Jahrgang 9 werden in zwei Fächergruppen unterteilt.

Fächergruppe I: Deutsch, Mathematik     Fächergruppe II: alle übrigen Fächer (auch Englisch!)

Eine Versetzung wird auch dann ausgesprochen, wenn eines der Fächer Deutsch oder Mathematik mangelhaft ist und eine weitere nicht ausreichende Leistung in einem der übrigen Fächer hinzukommt.

Hier eine Übersicht zur Orientierung:

Versetzung in Klasse 10 der Gesamtschule
Fächergruppe I Fächergruppe II Versetzt Nachprüfung
4  4 5 (6), andere 4 ja
5  4 4 und besser ja
5  4 5 (6), andere 4 ja
5 5 4 und besser nein ja (Fächergruppe I)
5  5 5 (6), andere 4 und besser nein ja (Fächergruppe I)
6  4 4 und besser nein nein
5  4 5 (6)  5, andere 4 nein ja (Fächer nur 5)
4  4 5 5, andere 4 ja
4 und besser 6  6, andere 4 und besser nein nein
4 und besser 5 (6)  5  5, andere 4 und besser nein ja (Fächergruppe II nur 5)

Zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 ist eine Nachprüfung möglich. Die Nachprüfung ist nur zulässig, wenn durch die Verbesserung der Note mangelhaft in ausreichend in einem einzigen Fach die Voraussetzungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erfüllt sind. Bei der Zensur „ungenügend“ ist keine Nachprüfung möglich!

Falls Sie noch weitere Fragen zur Versetzung Ihres Kindes von Klasse 9 in Klasse 10 haben, stehen Ihnen die Tutor*innen und die Abteilungsleiterin II, Frau Dallo selbstverständlich zur Verfügung.